Das Bundesinnenministerium hat heute den Verein „Ansaar International e.V.“ einschließlich seiner acht Teilorganisationen „WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e.V.“, „Aktion Ansar Deutschland e.V.“, „Somalisches Komitee Information und Beratung in Darmstadt und Umgebung e.V.“, „Frauenrechte ANS.Justice e.V.“, „Änis Ben-Hatira Help e.V./Änis Ben-Hatira Foundation“, „Ummashop“, „Helpstore Secondhand UG“ und „Better World Appeal e.V.“ verboten.
Dazu sagte Berlins Innensenator Andreas Geisel: „Das Vereinsgeflecht war ein Sammelbecken für Salafisten und Feinde des Staates Israel. Dieses Verbot ist ein weiteres klares Signal an die salafistische Szene in Deutschland. Wir dulden keine terroristischen Bestrebungen im Inland. Wir dulden auch nicht, dass durch Spenden, die hier gesammelt werden, der Terror exportiert und im Ausland unterstützt wird. Ein solcher Missbrauch von Spendengeldern schadet nicht zuletzt allen seriösen Hilfsorganisationen, die für ihre wertvolle Arbeit dringend auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger angewiesen sind.“
Die verbotenen Vereine gaben vor, Spenden für humanitäre Zwecke zu sammeln; tatsächlich wurden jedoch mit einem Großteil der Gelder terroristische Organisationen im Ausland, insbesondere die Jabhat al-Nusra in Syrien, die Hamas im Gaza-Streifen sowie die Al-Shabab in Somalia, unterstützt.
Mithilfe der Teilorganisationen hat der „Ansaar International e.V.“ bewusst ein Netzwerk geschaffen, um Spenden zu generieren und Geldflüsse zu verschleiern. Dieses Netzwerk wurde durch weitere Vereine und Privatpersonen ergänzt, die auf ihren Namen laufende Konten als Spenden- und Transferkonten zur Verfügung stellten, um bei Banken und Behörden nicht aufzufallen.
Im Zuge der bundesweiten Vollzugsmaßnahmen wurden in Berlin sechs Objekte zur Sicherstellung von Vereinsvermögen und zur Auffindung von Beweismitteln durch Kräfte der Polizei, unter anderem Kräften der Fachabteilung Islamismus des Landeskriminalamtes Berlin, durchsucht sowie vier Konten, die für die Zwecke der verbotenen Vereine genutzt wurden, als Vereinsvermögen beschlagnahmt. Hierzu waren rund 180 Einsatzkräfte der Polizei Berlin und der Bundespolizei im Einsatz.
Dem Vereinsverbot sind im April 2019 umfangreiche Durchsuchungsmaßnahmen des Bundesinnenministeriums im Rahmen eines vereinsrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen den „Ansaar International e.V.“ und den „WWR-Help. WorldWide Resistance-Help e.V.“ vorausgegangen. Die dadurch gewonnenen Erkenntnisse bilden die wesentliche Grundlage für das jetzige Verbot. Auch an diesen Durchsuchungsmaßnahmen war das Land Berlin beteiligt.
Innensenator Andreas Geisel dankte allen Beteiligten, die für die Umsetzung des Verbots in Berlin verantwortlich sind, insbesondere den Mitarbeitenden der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, den Einsatzkräften der Polizei Berlin sowie den unterstützenden Kräften der Bundespolizei.
Das Verbot erfolgt auf der Grundlage von Artikel 9 Absatz 2 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 3 des Vereinsgesetzes. Die Aktivitäten des „Ansaar International e.V.“ und seinen Teilorganisationen laufen den Strafgesetzen zuwider und richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung sowie gegen die verfassungsmäßige Ordnung.
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