Montag, 2. November 2020

Potsdam-Mittelmark – Aktuell 1.008 Infektionen registriert

Am heutigen Montag wurden 38 Infektionen – seit Freitag – gemeldet, die meisten davon in Kleinmachnow und der Stadt Teltow (je 7) sowie 5 Fälle in Stahnsdorf. Die 7-Tage-Inzidenz beträgt 81,7. Aktuelle Zahlen für den Landkreis Potsdam-Mittelmark nach Meldedatenbank SurVNet + weitere Meldewege werden vom Land Brandenburg auf dieser Internetseite abgebildet – unter diesem Link zu erreichen. Dem Landkreis sind aktuell 1.006 Laborbestätigte Fälle (Methode PCR) bekannt. Diese Zahl weicht aufgrund späterer Erhebung vom Lagebild des Landes Brandenburg ab. Inzidenz und Gesamtzahl der Neuinfektionen im Landkreis Potsdam-Mittelmark – Quelle LAVG: Inzidenz innerhalb der letzten 7 Tage beträgt  81,7 Aktuelle Situation im Landkreis Potsdam-Mittelmark Seit dem 2. November 2020 gilt die neue Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg; die Übersicht der getroffenen Regelungen finden Sie in der Information der Staatskanzlei vom 30.10.2020. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählen: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmasken tragen und Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Haushaltes gestattet (begrenzt auf insgesamt höchstens 10 Personen). Gaststätten und Einrichtungen der Freizeitgestaltung wie Kinos, Theater und Museen werden geschlossen. Touristische Übernachtungen sind im November verboten. Wer in Brandenburg den Urlaub vor dem 02.11. begonnen hat, muss spätestens am Mittwoch, 4. November bis 24.00 Uhr abreisen. Alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter mit Angehörigen aus mehr als zwei Haushalten und mehr als 10 Personen sind untersagt. Ebenso der Freizeit- und Amateursportbetrieb, mit Ausnahme des Individualsports. Profisportveranstaltungen können nur ohne Zuschauer stattfinden. Schulen und Kitas bleiben offen. Die Maskenpflicht in Schulen wird in Brandenburg ausgeweitet. So müssen ab Montag alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe und an den Oberstufenzentren auch im Unterricht (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.   Die Entwicklung der aktuellen Infektionszahlen macht deutlich, dass eine Beschränkung von persönlichen Kontakten nach wie vor die wichtige Maßnahme in der Pandemie ist. Hinzu bleibt vordringlich, folgende Hygieneregeln zu beachten: Einfache Hygienemaßnahmen helfen, Infektionsketten zu unterbrechen. Gründliches Händewaschen, Hände aus dem Gesicht fernhalten, richtiges Husten und Niesen, Abstand halten, vermeiden enger Körperkontakte, keine Händeschütteln, regelmäßiges Lüften bei Aufenthalt in Räumen – dies sind essentielle Mittel zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Unter der Telefonnummer 0331 8665050 informiert die Landesregierung zum Thema „Corona-Virus“ – und hat zusätzlich eine Infoseite im Internet unter www.corona.brandenburg.de eingerichtet. Kontakt zum Gesundheitsamt Im Landkreis besteht eine Corona-Hotline unter der Telefonnummer 033841-91 111. Diese ist Montag bis Freitag in der Zeit von 9:00 bis 14:00 Uhr zu erreichen. Aktuell kommt es zu längeren Wartezeiten. Bitte beachten Sie: Am Wochenende ist die Hotline nicht besetzt, bitte senden Sie eine Email an das Gesundheitsamt (Kontakt hier). Für Reiserückkehrer gibt es eine direkte Email-Adresse – Reiserueckkehr@potsdam-mittelmark.de Das Gesundheitsamt bittet Bürgerinnen und Bürger um Geduld. Wegen des hohen Aufkommens von Anfragen sowie steigenden Fallzahlen ist eine sofortige Reaktion durch das Gesundheitsamt nur eingeschränkt möglich. Bitte rechnen Sie mit einer Reaktionszeit von 3-5 Tagen und halten Sie bitte in dieser Zeit die Vorschriften entsprechend der geltenden Quarantäneverordnung sowie die Hinweise des Robert-Koch-Institutes (RKI) ein. Allgemeine Informationen für den Landkreis lesen Sie hier. Aktuelle Presseinformationen zum Geschehen finden Sie hier. Im Land Brandenburg ist die Umgangsverordnung außer Kraft getreten; an deren Stelle tritt ab 2.11.2020 die neue Eindämmungsverordnung – siehe „Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg“ vom 30.10.2020. Diese gilt zunächst bis zum 30.11.2020.
http://dlvr.it/RkrCGc

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