In der Landeshauptstadt ist die stellvertretende Schiedsstelle neu zu besetzen
Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, Streitigkeiten nach dem Schiedsstellengesetz sowie nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz zwischen den Parteien zu schlichten. In der Landeshauptstadt Potsdam bestehen fünf reguläre Schiedsstellen.
In der Landeshauptstadt Potsdam ist die stellvertretende Schiedsstelle neu zu besetzen. Die stellvertretende Schiedsstelle ist für das gesamte Stadtgebiet im Verhinderungsfall einer Schiedsperson zuständig.
Die Bewerber sollen in der Landeshauptstadt Potsdam wohnen, hier bekannt sein und Autorität besitzen. Den Streitparteien sollen sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen entgegnen können. Außerdem müssen sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und das Wahlrecht besitzen, § 3 Schiedsstellengesetz.
Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht. Der Name der gewählten Schiedsperson wird im Amtsblatt sowie auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam veröffentlicht. Die Schiedsperson wird fachlich in ihr Amt eingewiesen und durch spezielle Fortbildungen fortlaufend geschult.
Interessierte Einwohner der Landeshauptstadt Potsdam, die das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, können sich bis zum 12. Juni 2020 schriftlich oder per E-Mail mit einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf bei der
Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Recht und Versicherungen
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam
E-Mail: recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de
um das Ehrenamt bewerben.
http://dlvr.it/RXblKQ
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen