Der Außerordentliche DFB-Bundestag hat heute der Fortsetzung der Saison in der 3. Liga zugestimmt. Das positive Votum von 222 Delegierten sorgte für eine klare Mehrheit und bestätigte damit das Vorgehen des DFB-Präsidiums, sodass in der 3. Liga ab 30. Mai der Spielbetrieb wie geplant wieder aufgenommen werden kann. Gegen den Antrag stimmten zwölf Delegierte, 16 Vertreter*innen enthielten sich.
In Folge der offiziellen Zustimmung zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs kam der Antrag auf einen sofortigen Abbruch der Saison in der 3. Liga, den die Fußballverbände Sachsen und Sachsen-Anhalt gemeinsam eingereicht hatten, nicht zur separaten Abstimmung. Abgelehnt worden war zuvor bereits der Antrag des Saarländischen Fußballverbandes auf Einführung einer zweigleisigen 3. Liga zur kommenden Saison. 220 Delegierte stimmten gegen den SFV-Antrag, nur 18 dafür. Hinzu kamen 15 Enthaltungen.
Die 3. Liga nimmt ihren Spielbetrieb am 30. Mai mit dem 28. Spieltag wieder auf. Der Rest der Saison wird durchgehend im Rhythmus englischer Wochen absolviert, enden soll die Saison mit dem 38. Spieltag am 4. Juli. Die anschließende Relegation zur 2. Bundesliga soll bis zum 11. Juli abgeschlossen sein. Diese Rahmenplanungen sind in enger Abstimmung mit dem Ausschuss 3. Liga erfolgt. Terminliche Abweichungen, beispielsweise durch etwaige Mannschaftsquarantänen bedingt, sind weiterhin möglich.
Im Zuge des heutigen Beschlusses wurde der DFB-Vorstand vom DFB-Bundestag ermächtigt, über weitergehende Regelungen zu entscheiden – beispielsweise für den Fall, dass im Verlauf der Saison doch noch eine vorzeitige Beendigung der Spielzeit nötig werden sollte. Dies umfasst die Festlegung der spieltechnischen Folgen eines Abbruchs, insbesondere die Regelungen über die Wertung der Spielzeit einschließlich des Auf- und Abstiegs.
Auch die Frage, wie mit den kommenden Spielzeiten zu verfahren wäre, fällt nun in die Zuständigkeit des DFB-Vorstands. Er wird dabei die Empfehlungen des DFB-Präsidiums, des zuständigen Ausschusses 3. Liga sowie der Versammlung der Vereine und Kapitalgesellschaften der 3. Liga miteinbeziehen. Der DFB-Vorstand ist laut Beschluss zudem befugt, erforderliche Änderungen des Grundlagenvertrags im Zusammenhang mit der Durchführung des Spielbetriebs der Saison 2019/2020 und 2020/2021 sowie deren Auswirkungen auf folgende Spielzeiten zu genehmigen.
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