Die Zahl der labordiagnostisch bestätigten Covid 19-Infektionen in
Cottbus/Chóśebuz bleibt aktuell unverändert – kumuliert sind 39 Fälle
registriert. Damit gibt es bei der Zahl der bestätigten Fälle seit dem
12.04.2020 keine Zuwächse. Als genesen eingestuft sind aktuell 34
Personen. Insgesamt stehen derzeit 36 Personen unter häuslicher
Quarantäne.
Im Carl-Thiem-Klinikum wird derzeit 1 Patient wegen der Corona-Infektion
stationär betreut (alle Angaben: Stand 26.04.2020, 10:00 Uhr).
Die moderaten Zahlen werden sowohl auf ein sehr zeitiges und
umfangreiches Krisenmanagement im Carl-Thiem-Klinikum sowie in der Stadt
als auch auf die noch geltenden Einschränkungen im öffentlichen Leben
einschließlich des mehrheitlich vernünftigen und sorgsamen Umgangs der
Cottbuserinnen und Cottbuser mit den Vorschriften und Regelungen
zurückgeführt. Einhergehend mit den ersten Lockerungen des öffentlichen
Lebens wird die Entwicklung der Fallzahlen beobachtet.
Verwaltungsstab definiert Ausnahmen von Schutzpflicht
Der Verwaltungsstab hat ergänzend zur aktuellen Eindämmungsverordnung –
die u.a. das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend regelt –
Ausnahmen für die Stadt Cottbus/Chóśebuz definiert. Diese sind in der vom
Land erlassenen Verordnung nur teilweise erfasst. Ausnahmen gelten mit
Wirksamkeit der Verordnung ab Montag, 27.04.2020 für:
– Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr
– Menschen mit Behinderung oder aus medizinischen Gründen, z.B. bei
Asthma, COPD u. ä., für die das Tragen einer Maske unzumutbar ist
– Gehörlose bzw. stark hörgeschädigte Menschen und deren
Begleitpersonen, die auf das „Mundbild“ zu Zwecken der
Kommunikation angewiesen sind
http://dlvr.it/RVTJp9
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