Sonntag, 26. April 2020

128 Todesfälle / circa 1.835 Menschen genesen / 2.780 bestätigte COVID-19-Fälle in Land Brandenburg statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.04.2020, 10:00 Uhr)

In Brandenburg hat sich die Zahl der laborbestätigten Fälle an COVID-19 innerhalb der letzten 24 Stunden um 42 erhöht. So sind laut Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) insgesamt 2.780 laborbestätigte COVID-19-Fälle statistisch erfasst (kumulativ ab der 10. Kalenderwoche 2020, Stand: 26.04.2020, 10:00 Uhr). Aktuell sind 199 Personen in stationärer Behandlung, davon werden 26 intensivmedizinisch beatmet. In Brandenburg gelten laut LAVG-Berechnungen circa 1.835 Menschen (+15 im Vergleich zum Vortag) als genesen von der Coronavirus-Krankheit-2019. Bei der Berechnung dieser Zahl wird davon ausgegangen, dass alle ambulanten COVID-19-Fälle in häuslicher Quarantäne, die 14 Tage nach der Meldung des positiven Befundes symptomfrei sind, als genesen gelten. Für die Gesundung eines Infizierten gibt es in Deutschland keine gesetzliche Meldepflicht. Landkreis / kreisfreie Stadt Neue bestätigte Fälle im 24-h-Vergleich Zahl bestätigter Fälle ambulant + stationär kumulativ ab 10. Kalenderwoche Stand: 26.04., 10:00 Uhr Inzidenz Bestätigte Fälle je 100.000 Einwohner Sterbefälle Wohnortprinzip Barnim +6 355 194,2 18 Brandenburg a. d. Havel 0 55 76,3 0 Cottbus 0 39 38,9 0 Dahme-Spreewald +7 181 107,1 6 Elbe-Elster 0 73 71,1 3 Frankfurt (Oder) +1 25 43,2 0 Havelland 0 150 92,6 5 Märkisch-Oderland 0 173 89,0 2 Oberhavel 0 261 123,6 6 Oberspreewald-Lausitz 0 42 38,0 2 Oder-Spree +1 119 66,6 2 Ostprignitz-Ruppin 0 59 59,5 2 Potsdam 0 571 320,6 42 Potsdam-Mittelmark +22 434 202,2 31 Prignitz 0 23 30,1 0 Spree-Neiße +5 62 54,2 0 Teltow-Fläming 0 123 73,1 8 Uckermark 0 35 29,3 1 Brandenburg gesamt +42 2.780 110,7 128 Hinweise zum Meldeweg: Erkrankungen an COVID-19 müssen von Ärzten, Angehörige eines anderen Heil- oder Pflegeberufs sowie Leitende von Gemeinschaftseinrichtungen unverzüglich an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet werden. Rechtliche Grundlage ist das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Meldepflicht-Verordnung. Diese Meldung muss spätestens 24 Stunden, nachdem der Meldende Kenntnis erlangt hat, dort vorliegen. Die 18 Gesundheitsämter in Brandenburg müssen diese Zahlen spätestens am folgenden Arbeitstag an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) melden. Jede gemeldete Zahl erfordert eine umfangreiche Prüfung und muss über eine spezielle Software (SurvNet-Meldesystem) erfasst und spätestens am folgenden Arbeitstag dem Robert Koch-Institut (RKI) übermittelt werden. Aufgrund des Meldeverzuges zwischen dem Bekanntwerden von Fällen vor Ort und der Übermittlung an das LAVG kann es Abweichungen zu den von den Kreisen und kreisfreien Städten aktuell veröffentlichen Zahlen geben. Die gemeldeten Fallzahlen bilden ein Lagebild zu den genannten Zeiten ab. Für die Bewertung der Corona-Lage im Land ist allerdings die Fallzahlentwicklung über einen längeren Zeitraum relevant. Etwaige statistische Ungenauigkeiten einer Momentaufnahme sind daher unvermeidbar.
http://dlvr.it/RVTdBR

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