Mittwoch, 29. April 2020

Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

Aktuell neue Fälle von COVID19-Infektionen und Zahl der Genesenen Laut Robert Koch-Institut (RKI) können rund 3.400 der zuvor mit dem Sars-CoV-2-Virus positiv getesteten und gemeldeten Personen als genesen betrachtet werden. Die Gesundheitsbehörde geht demnach von rund 1.200 mit dem Coronavirus infizierten Hamburgerinnen und Hamburgern aus. Damit sind weit mehr als doppelt so viele Menschen bereits genesen als akut infiziert. Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 42 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit liegt die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle nun insgesamt bei 4.724. Nach den Angaben des Robert Koch-Instituts sind in Hamburg 153 Personen mit einer COVID-19-Infektion verstorben. Laut Angaben des Instituts für Rechtsmedizin konnte zum jetzigen Stand bei 145 Personen die COVID-19-Infektion als todesursächlich festgestellt werden. Die gestern angegebene Zahl des Instituts für Rechtsmedizin muss aufgrund eines Übertragungsfehlers von 147 nachträglich für gestern auf 142 korrigiert werden. Aktuelle Fälle von COVID-19 in der stationären Versorgung Zum jetzigen Zeitpunkt sind die Hamburger Krankenhäuser sehr gut für die Behandlung von Erkrankten mit einer Coronavirus-Infektion aufgestellt. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 174 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 62 Personen intensivmedizinisch betreut. Seit längerer Zeit ist insbesondere im stationären Bereich ein leichter Rückgang zu beobachten. Hamburg ergreift weitere Schutzmaßnahmen: Das sind die neuen Regeln Seit Montag gelten in Hamburg weitere Regelungen zum Infektionsschutz. Die vergangene Woche von der Gesundheitsbehörde erlassene Verordnung sieht unter anderem in Hamburg eine Mund-Nasenbedeckung (Alltags- oder Stoffmasken) im Einzelhandel sowie in Bussen und Bahnen vor. Die Pflicht gilt auch für die öffentlich zugänglichen Flächen in Einkaufscentern oder Einkaufsmeilen. Taxifahrer sowie Fahrpersonal von Mietwagen und deren Fahrgäste müssen ebenfalls eine Mund- und Nasenbedeckung tragen. Darüber hinaus werden die Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete ältere Menschen in den Pflegeeinrichtungen verstärkt. Auch dürfen Friseurbetriebe ab dem 4. Mai 2020 wieder öffnen. Die dritte Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2- Eindämmungsverordnung finden Sie unter folgendem Link: https://www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen/ Auf der Website der Stadt Hamburg finden Sie wichtige Fragen und Antworten zum Tragen von Mund- und Nasenbedeckungen: https://www.hamburg.de/corona-maske/
http://dlvr.it/RVgplN

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