Donnerstag, 23. April 2020

Wiederaufnahme des Schulbetriebs: Was bei der Hygiene zu beachten ist

Braunschweig. Das Land Niedersachsen hat die abgestufte Wiederaufnahme des Schulbetriebs ab Montag, 27. April verfügt. Welche Schulform wann an den Start geht, kann auf der Internetseite des Niedersächsischen Kultusministeriums (www.mk.niedersachsen.de) nachgelesen werden. Derzeit ergeben sich viele Fragen zur Umsetzung der Hygienevorgaben. Hierzu wird der Rahmenhygieneplan des Landes in Kürze veröffentlicht und verschiedene Regelung treffen. Zusammen mit dem schulischen Hygieneplan bildet er die Grundlage für die Maßnahmen der Stadt Braunschweig als Schulträgerin. Dazu werden in einer eigens eingerichteten Task-Force zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs bereits Vorbereitungen getroffen. Hier die aktuellen Informationen: Hygiene und Reinigung In erster Linie wird häufiges und richtiges Händewaschen die vordringlichste Maßnahme zur Händehygiene sein. Die Beschaffung aller notwendigen Hygieneartikel (wie z. B. Seife, Papierhandtücher, Desinfektionsmittel) wurde beauftragt. Zudem wird der Vorrat ausgeweitet, so dass aktuell keine Engpässe absehbar sind. Desinfektionsmittel sollen lediglich in Ausnahmefällen verwendet werden. Zudem dürfen sie abhängig vom Alter der Kinder nur unter Aufsicht einer Lehrkraft benutzt werden. Dennoch hat sich die Stadt Braunschweig entschieden, Händedesinfektionsmittel nach WHO-Standard für alle Klassenräume und insbesondere die EDV-Fachräume zu beschaffen. Die vergangenen Wochen wurden dafür genutzt, in allen Schulen eine Grundreinigung vorzunehmen. Es wird geprüft, inwieweit der Reinigungsumfang angepasst werden muss. Eine weitere Maßnahme, die der Verbesserung der Hygiene dient, ist das regelmäßige Lüften der Räume. Die Schulen sind gebeten worden, auf regelmäßiges Lüften der genutzten Klassenräume zu achten. Soweit Klassenräume nur eingeschränkt belüftet werden können, sollen sie zunächst nicht genutzt werden. Vorbereitung der Unterrichtsräume In den nächsten Wochen werden die Klassenverbände geteilt und somit nicht in gewohnter Stärke unterrichtet. Dies ermöglicht es, den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern zwischen den Schülerinnen und Schülern einzuhalten. Bei Bedarf wird die Tischordnung den Umständen angepasst. Sicherheitsmaßnahmen in den Schulsekretariaten Um den Infektionsschutz auch in den Schulsekretariaten zu erhöhen, ist vorgesehen, die dortigen Arbeitsplätze mit Plexiglasschutzscheiben auszustatten. Die Beschäftigten in den Sekretariaten werden Mund-Nasen-Schutze tragen. Aus diesem Grund sollen auch die Schulsekretariate von Schülerinnen und Schülern bzw. Lehrkräften möglichst nur mit Mund-Nasen-Schutz betreten werden. Dafür sind notfalls auch Schals oder Halstücher geeignet (über Details zum Mund- und Nasenschutz informiert die Stadtverwaltung in einer weiteren Pressemitteilung sowie auf www.braunschweig.de/corona). Pausen Auch während der Pausen wird empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Dadurch verringert sich das Infektionsrisiko für andere.
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