Um während der Corona-Krise effiziente Lieferketten zu sichern, durften Lkw’s seit Ende März in Brandenburg auch ohne eine gesonderte Ausnahmegenehmigung an Sonn- und Feiertagen unterwegs sein. Diese Regelung wurde nun aufgehoben. Das bedeutet: Ab sofort gilt in Brandenburg wieder das gesetzliche Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach der Straßenverkehrsordnung (StVO). Damit gilt ab Sonnabend, den 4. Juli 2020, das übliche Samstagsfahrverbot der Ferienreiseverordnung und ab Sonntag, den 5. Juli 2020, wieder das allgemeine Sonn- und Feiertagsfahrverbot der StVO.
Verkehrsminister Guido Beermann: „Die während der Corona-Pandemie entstandenen Lieferengpässe haben sich deutlich entspannt. Mit dem jetzt wieder uneingeschränkt gültigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKWs tragen wir dem umfangreichen Reiseverkehr während der Ferienzeit Rechnung und erleichtern die Urlaubsverkehre an den Wochenenden.“
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