#Cottbus: Am Donnerstag, dem 03. September 2020 fand in der Zeit von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr auf dem Cottbuser Viehmarkt eine Versammlung der AfD störungsfrei statt.
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Donnerstag, 3. September 2020
Holztransport mit über 10 Tonnen zu viel gestoppt
#Badem/A-60 (ots)
Beamte der Schwerlastkontrollgruppe der Polizeidirektion Wittlich stoppten am heutigen Nachmittag auf der BAB A-60 bei Badem erneut einen Holztransporter welcher deutlich überladen war. Der gestoppte Holztransport war mit Fichtenstämmen beladen, welche in der Gemarkung Rappweiler geladen wurden und auf dem Weg in eine Holzverarbeitende Firma bei Prüm waren. Bei einer Verwiegung des Holztransportes auf einer Waage wurde das Gesamtgewicht mit über 50 Tonnen, somit über 25% über dem erlaubten, verwogen. Erlaubt sind hier lediglich insgesamt 40 Tonnen. Die Weiterfahrt des Holztransportes wurde umgehend untersagt und ein Teil der geladenen Holzstämme musste der Fahrer an geeigneter Örtlichkeit abladen und konnte dann seine Fahrt an seinen Bestimmungsort fortsetzen. Erst vor etwa zwei Wochen war ein Holztransport derselben Firma mit 52,5 Tonnen verwogen worden. Den Fahrer erwartet nun ein Bußgeld wegen der Überladung des Holztransportes. Das Unternehmen erwartet derweil vermutlich ein hohes Bußgeld, da es nicht das erste Mal war, dass ein Holztransport hiervon wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichtes beanstandet worden ist.
Quelle: Polizeipräsidium Trier
http://dlvr.it/RfwN5k
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Predigtreihe zum Sonntagsauftakt: „Gerechtigkeit ein Phantom?“ mit Bundestagspräsident a.D. Wolfgang Thierse, 05.09.2020, 18 Uhr
Predigtreihe zum Sonntagsauftakt: „Gerechtigkeit ein Phantom?“ mit Bundestagspräsident a.D. Wolfgang Thierse
Samstag, 05.09. um 18 Uhr
St. Nikolai, Am Alten Markt, 14467 Potsdam
In der Bibel und in unseren Vorstellungen von einem guten Leben gehören Frieden und Gerechtigkeit zusammen. Gerechtigkeit ist eine Voraussetzung für den Frieden in unserer Gesellschaft und in der Welt. Dort, wo Menschen sich ungerecht behandelt fühlen, ist der Frieden gefährdet. Aber ist Gerechtigkeit nicht eine Utopie? Ein Phantom? Politische Entscheidungen und soziale Ordnungen werden nie allen Menschen gerecht. Was bedeutet das für unser Handeln? Die Predigtreihe auf der Bürgerkanzel bittet Menschen aus dem öffentlichen Leben zu Wort, die als Anwälte für Menschen und Gruppen aus ihren beruflichen Bezügen sprechen.
Am Samstag, dem 5. September um 18 Uhr in der Nikolaikirche am Alten Markt, setzen wir die Reihe mit Bundestagspräsident a.D. Wolfgang Thierse fort. Er wird in seiner Predigt der Frage nachgehen, was Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft bedeutet. Die Liturgie gestaltet Pfrn. Cornelia Radeke-Engst und die Musik KMD Matthias Jacob.
Wir freuen uns, dass wir für diesen besonderen Gottesdienst Gastfreundschaft von der St. Nikolai-Gemeinde erfahren.
Am 12. September setzen wir die Predigtreihe mit Militärbischof a.D. Dr. Sigurd Rink zum Thema „Können Kriege gerecht sein?“ und am 14. November mit Oberbürgermeister Mike Schubert fort.
Sie sind sehr herzlich eingeladen!
http://dlvr.it/RftVwJ
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#Stahnsdorf: Landkreis und Gemeinde eröffneten die umgebaute Kreisstraße 6960
Investitionsvolumen von 11 Millionen Euro für die 2,5 Kilometer lange Ortsdurchfahrt /
Entwässerung, Fahrbahn, Gehwege, Bushaltestellen, Parkbuchten und mehr wurden gebaut
Ein Mammutprojekt für den Landkreis Potsdam-Mittelmark und die Gemeinde Stahnsdorf fand am 2.
September 2020 seinen krönenden Abschluss. Nach gut zweijähriger Bauzeit gaben Landrat Wolfgang
Blasig und Bürgermeister Bernd Albers gemeinsam mit Kreistags- und Gemeindevertretern sowie den
beteiligten Baufirmen und interessierten Bürgern die umgebaute Kreisstraße 6960 zur Nutzung frei.
Zu diesem Zweck schnitten sie am Mittwochnachmittag nahe dem westlichen Bauende, der Kreuzung
der Potsdamer Allee mit der Heidestraße, ein symbolisches Band durch. Bei rund 110 Wochen Bauzeit
lag man am Ende nur vier Wochen hinter dem selbst gesteckten Ziel, das eine Eröffnung Anfang August
2020 zum Sommerferienende vorsah.
„Das größte Straßenbauvorhaben in der Geschichte Potsdam-Mittelmarks ist erfolgreich ins Ziel
gebracht worden. Das gute Zusammenwirken der Beteiligten war dabei entscheidend, keine
Selbstverständlichkeit bei Großprojekten in unserer Zeit. Daher gilt mein Dank allen Partnern, die dies
mit ihrer Leistung gemeinsam erreicht haben“, sagt Landrat Wolfgang Blasig.
„Es war ein langer Weg, und heute überwiegt die Freude. Wir haben den Anwohnern und
Gewerbetreibenden Einiges abverlangt. Darum wollen wir gemeinsam ein Quartiersfest feiern, sobald
die Corona-Beschränkungen wegfallen, insbesondere das Abstandsgebot“, sagt Bürgermeister Bernd
Albers. Alles in allem habe die Zusammenarbeit aller Baubeteiligten sehr gut funktioniert, so Albers
weiter. Wenn es etwas nachzusteuern gab, dann funktionierte dies zielgerichtet und reibungslos.
Das in zwölf Teilabschnitte gegliederte Bauvorhaben erstreckte sich auf einer Gesamtstrecke von rund
2,5 Kilometern auf der Potsdamer Allee beziehungsweise dem Bäkedamm, und zwar vom westlichen
Ortseingang (Heidestraße) bis zum Stahnsdorfer Hof.
Der Ausbau erfolgte als Gemeinschaftsbaumaßnahme des Landkreises Potsdam-Mittelmark, des
Wasser- und Abwasserzweckverbandes „Der Teltow“ und der Gemeinde Stahnsdorf. Er umfasste die
Erneuerung der Straße, den Neubau des Regenwasserkanals, des südlichen Gehwegs, den Bau vierer
neuer Kreisverkehre, der Beleuchtung und der Auswechslung der Trinkwasserleitung.
Die Fahrbahn wurde in ihrer gesamten Breite neu dimensioniert und dafür mit einem Fahrstreifen je
Fahrtrichtung einschließlich Radfahrstreifen neu errichtet. Rund 2000 der 2500 Meter Fahrbahn sind als
zweibahnige Strecke mit Mittelstreifen ausgebaut. Zwischen dem Kreisverkehr Schleusenweg und
Stahnsdorfer Hof war dies aus räumlichen Gründen nicht möglich. Der Mittelstreifen sind teilweise
überfahrbar gestaltet, andere Abschnitte wiederum sind begrünt.
Die bisherigen Bushaltestellen „Bahnhofstraße“ wurden durch die neuen Haltestellen „Meisenweg“ und
„Heinrich-Zille-Straße“ ersetzt. Bereits im Dezember 2019 kam die neue Haltestelle „Ulmenweg“ hinzu.
Die Gesamtinvestition für alle drei Auftraggeber beträgt rund 11 Millionen Euro, wovon auf den Landkreis
Potsdam-Mittelmark rund 8,5 Millionen Euro entfallen, auf die Gemeinde Stahnsdorf rund 2,7 Millionen
Euro und den Wasser- und Abwasserzweckverband „Der Teltow“ etwa eine Million Euro.
http://dlvr.it/RftSFL
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Mittwoch, 2. September 2020
Mit Haftbefehl gesucht
Wittstock (Dosse) –
In der Nacht von Montag zu Dienstag wurde durch Polizeibeamten ein Pkw Iveco in der Jabeler Chaussee angehalten und kontrolliert. Bei der Überprüfung des 44-jährigen aus der Türkei stammenden Mannes stellte sich heraus, dass dieser von einer Staatsanwaltschaft wegen Betruges gesucht wurde. Mit der Zahlung von 677 Euro konnte er eine Freiheitsstrafe von 40 Tagen abwenden. Weiterhin wurde der Führerschein des Mannes sichergestellt, weil das Dokument aufgrund eines Fahrverbotes ebenfalls zur Einziehung ausgeschrieben war.
http://dlvr.it/RfsD1p
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Männer in Streit geraten
#Luckenwalde, Große Weinbergstraße –
Dienstag, 01.09.2020, 11:50 Uhr –
Die Polizei wurde durch eine Zeugin darüber informiert, dass es vor einer Bildungseinrichtung eine körperliche Auseinandersetzung zwischen zwei Männern gegeben habe. Nach bisherigen Erkenntnissen waren ein 47-Jähriger und ein 34-Jähriger, die sich aus einer Bildungsmaßnahme kannten, zunächst in Streit geraten. Der Jüngere soll den Älteren schließlich geschlagen haben. Bevor die eingesetzten Polizisten eintrafen, hatten sich die Gemüter jedoch bereits wieder beruhigt. Die Beamten nahmen die Personalien der beiden Männer sowie eine Anzeige wegen Körperverletzung auf.
http://dlvr.it/RfrbLc
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Jugendliche Radlerin von PKW erfasst und schwer verletzt
#Ludwigsfelde, Theodor-Fontane-Straße –
Dienstag, 01.09.2020, 15:45 Uhr –
Die 35-jährige Fahrerin eines PKW fuhr am Dienstagnachmittag auf der Theodor-Fontane-Straße in Richtung Potsdamer Straße und musste Aufgrund von Gegenverkehr in Höhe der Einmündung zur Andersen-Nexö-Straße halten. Als die Frau wieder losfahren wollte, fuhr zwischen parkenden Fahrzeugen plötzlich eine Jugendliche auf ihrem Fahrrad auf die Straße, um diese zu überqueren. Dabei kam es zum Zusammenstoß. Die 15-Jährige wurde dabei schwer verletzt und von Rettungskräften ins Krankenhaus gebracht. Die Autofahrerin blieb unverletzt. Die Polizeibeamten nahmen eine Unfallanzeige gegen die Jugendliche auf, die offenbar ohne auf den Verkehr zu achten auf die Straße gefahren war. Der entstandene Sachschaden beläuft sich auf rund 550 Euro.
http://dlvr.it/RfrbH1
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Auf dem Weg zur Brandenburger Ernährungsstrategie: Werkstattgespräche starten
Gutes Essen für alle Brandenburgerinnen und Brandenburger, gesund, nachhaltig, regional und möglichst ökologisch, das ist der Anspruch an die Ernährung der Zukunft und soll Grundlage für die Erarbeitung der Landes-Ernährungsstrategie sein. Dazu lädt der Ernährungsrat Brandenburg zu einer Reihe von Werkstattgesprächen ein. „Ernährung ist ein Querschnittsthema und geht alle an. Um hier besser und innovativer zu werden, brauchen wir die Ideen und das Wissen aus allen Bereichen. Darum unterstütze ich den Ansatz sehr, konkret in den Regionen nachzufragen und ich bin gespannt auf die Ergebnisse, die auf dem Weg zu einer Ernährungsstrategie zusammengetragen werden“, so Verbraucherschutzministerin Ursula Nonnemacher.
Die neun Werkstattgespräche finden im ganzen Land statt. In den Workshops werden Themen wie „Wertschöpfung“, „Außer-Haus-Verpflegung“, „Bildung“ oder „Landwirtschaft“ bearbeitet, es geht um Esskultur, Ernährungstrends bis hin zu fairen Löhnen. Dabei sollen praktisches Wissen und Erkenntnisse aus den Regionen in einem Erfahrungsaustausch zusammengetragen werden, weshalb Verbraucher genauso angesprochen sind wie Produzenten oder Lieferanten.
„Immer mehr, immer lauter wird überall auf dem Globus die große Frage gestellt, wie eine ressourcenschonende und umweltverträgliche Ernährung in Zukunft möglich sein kann. Die Antworten müssen aber vor Ort gefunden werden. Die Koalition hat sich verpflichtet, eine Ernährungsstrategie zu erarbeiten. Dabei wollen wir die gesamte Wertschöpfungskette im Blick behalten. Auch die Gesundheit spielt eine wichtige Rolle. Diabetes und Übergewicht entwickeln sich zu Volkskrankheiten mit ernsten Auswirkungen. Das Thema Bildung dürfen wir nicht vergessen: vor allem Kinder und Jugendliche sollen wissen, welche Lebensmittel ihrem Körper guttun, und was genau sie essen. Ich bin sehr froh, dass wir zur Erarbeitung der Ernährungsstrategie einen so breiten Dialog im Land anstoßen. Schließlich haben wir große Ziele: eine klima- und umweltschonende dazu sozial verträgliche Ernährungsweise“, so Ministerin Nonnemacher.
Termine, Orte und Themen der Workshops/Werkstattgespräche:
* 03.09. Neuruppin Thema: Gesundheit
* 04.09. Brandenburg/Havel Thema: Wertschöpfung
* 07.09. Potsdam Thema: Ernährungssouveränität
* 17.09. Luckenwalde Thema: Außer-Haus-Verpflegung
* 18.09. Lübben Thema: Bildung
* 25.09. Angermünde Thema: Landwirtschaft
* 01.10. Cottbus Thema: Vielfalt
* 02.10. Müncheberg Thema: Klima
* 05.10. Lauchhammer Thema: Handwerk
Die Koalition hat sich verpflichtet, gemeinsam mit dem Brandenburger Ernährungsrat eine Ernährungsstrategie zu erarbeiten. Ziel dieser Ernährungsstrategie ist unter anderem die Verbesserung der Gemeinschaftsverpflegung, Eindämmung von Lebensmittelverschwendung sowie die Schaffung von vertrauensvollen Beziehungen zwischen Verbrauchern und Wirtschaft.
Mehr Informationen unter www.ernaehrungsrat-brandenburg.de
http://dlvr.it/RfplWg
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Neue Webcam zeigt Wiederaufbau des Turmes der Garnisonkirche
Mit einer zweiten Webcam können ab sofort alle Interessierten den Wiederaufbau des Garnisonkirchturmes im Internet weiterverfolgen.
Seit Beginn der Bauarbeiten auf dem Baufeld der Garnisonkirche im Oktober 2017 zeigt eine Webcam, die auf dem Dach der IHK montiert ist, das Geschehen vor Ort. Diese Dokumentation wird von der Firma Argosguard realisiert. Mittlerweile ist der Wiederaufbau des Turmes so weit vorangeschritten, dass die Perspektive dieser Kamera nicht ausreicht, um die Bauarbeiten live zu sehen. Daher hat sich die Stiftung Garnisonkirche entschlossen, eine weitere Webcam zu nutzen und die Bilder ins Internet zu übertragen. In der Zusammenarbeit von gutfilm medienproduktion Potsdam und mit Unterstützung der Direktion des Hotels Mercure wurde es möglich, eine Webcam auf dem Dach des Hotels Mercure zu aktivieren. Mit Hilfe dieser Kamera wird alle 15 Minuten ein neues Bild vom gesamten Baugeschehen im Internet zu sehen sein. Man findet die Bilder der Webcams unter
https://garnisonkirche-potsdam.de/webcam/webcam-garnisonkirche-potsdam/
Zudem ist auf der Webseite auch ein neuer virtueller Rundgang mit Stand August 2020 durch das entstehende Bauwerk möglich. Hier kann jede/r virtuell und von Zuhause aus durch das Innere des Rohbaus spazieren. Den Rundgang hat das Vermessungsbüro Mathias Kaden erstellt.
Wir danken allen beteiligten Firmen für ihre freundliche Unterstützung.
http://dlvr.it/RfpkS2
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Dienstag, 1. September 2020
Diebstahl aus Keller
#Rathenow, Schopenhauerstraße –
01.09.2020, 09:15 Uhr –
Einen Einbruch in seinen Kellerraum musste ein Anwohner der Schopenhauerstraße in Rathenow am Dienstagmorgen feststellen. Die Tür wurde offenbar durch Dagegentreten gewaltsam geöffnet. Wie die Diebe zunächst in das Mehrfamilienhaus und dann in das Kellergeschoß gelangten ist nicht bekannt. Es fehlen elektrische Werkzeuge im Wert von ungefähr 1.000 Euro. Strafanzeige wurde aufgenommen.
http://dlvr.it/RfnWYD
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Mit Laterne kollidiert
#Hennigsdorf – Ein 43-jähriger Berliner befuhr heute gegen 09.50 Uhr die Dorfstraße in Nieder Neuendorf. Dabei kollidierte er mit einem Pkw Audi, der von einem 78-jährigen Oberhaveler zurückgesetzt wurde. Der Mann am Steuer hatte den Radler offenbar übersehen. Der 43-Jährige kam nach rechts von der Fahrbahn ab und kollidierte mit einem Laternenpfahl. Der Mann verletzte sich, lehnte eine Behandlung im Rettungswagen jedoch ab. Die Fahrzeuge blieben fahrbereit, Schaden insgesamt ca. 1.000 Euro.
http://dlvr.it/Rfmrg2
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Anpassung der Corona-Regeln: Indoor-Kontaktsport möglich / Lockerung der Abstandsregeln in Restaurants / Bußgeld für Maskenverweigerer / Keine Großveranstaltungen bis Neujahr
Das Brandenburger Kabinett hat heute weitere Anpassungen der Corona-Verordnungen verabredet. Zu den wesentlichen Punkten gehören: Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen auch für über 27-Jährige wieder möglich, und in Restaurants können bis zu sechs Gäste aus unterschiedlichen Haushalten an einem Tisch ohne Abstand sitzen. Erotische Massagen sind wieder erlaubt. Private und familiäre Feierlichkeiten im privaten Wohnraum oder Garten mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt, Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen bleiben bis Neujahr 2021 verboten. Wer vorsätzlich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verweigert, muss künftig ein Bußgeld zwischen 50 und 250 Euro zahlen.
Die SARS-CoV-2-Umgangsverordnung und die SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung werden bis zum 11. Oktober verlängert, die Großveranstaltungsverbotsverordnung gilt bis zum 1. Januar 2021. Die beschlossenen Anpassungen treten am Tag nach der Verkündung der Änderungsverordnungen im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft – spätestens mit Ablauf des 4. September 2020.
Die heute beschlossenen Änderungen zu Bußgeld, Quarantäne-Verordnung und Großveranstaltungsverbots-Verordnung entsprechen den Vereinbarungen der Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom vergangenen Donnerstag.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Die Pandemie ist über den Sommer leider nicht verschwunden, sondern wir stecken mittendrin. Die Zahlen steigen bundesweit – in Brandenburg auch, aber auf niedrigerem Niveau. Das ist auch dem zumeist besonnenen Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Wir kommen jetzt aber in schwierigere Monate und müssen vorsichtig sein. Deshalb: Wir müssen vorsorgen, damit wir nicht nachsorgen müssen. Dafür unsere heutigen Aktualisierungen der Verordnungen.
Unser Brandenburg-Monitor hat gezeigt: Rund zwei Drittel der Bevölkerung (63%) halten unsere Maßnahmen für gerechtfertigt; für 7% sind sie sogar „nicht weitgehend genug“. Und einige demonstrieren dagegen. Das ist ihr gutes Recht. Aber das ist an Auflagen gebunden, um andere zu schützen. Das muss eingehalten werden.“
Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher: „Seit Anfang Juli steigen die Infektionszahlen auch in Brandenburg wieder an. Dennoch haben wir im Ländervergleich weiterhin ein niedriges Infektionsgeschehen. Bei unseren Maßnahmen gehen wir weiter behutsam Schritt für Schritt vor. Die Corona-Verordnungen geben dabei weiter den Rahmen vor. Falls es lokal zu größeren Ausbruchsgeschehen kommen sollte, können die Landkreise und kreisfreien Städte in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium weitere notwendige Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz treffen. Alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sind wie bisher aufgerufen, sich verantwortungsvoll und solidarisch zu verhalten. Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln gelten fort und müssen von allen diszipliniert eingehalten werden. Unnötige Reisen besonders in Risikogebiete sowie größere Menschenansammlungen sollten vermieden werden. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist eine sehr wichtige und wirksame Maßnahme, um das Infektionsrisiko zu minimieren. Es kommt aber darauf an, dass sie richtig getragen wird. Die Alltagsmasken helfen nur dann, wenn sie neben dem Mund auch die Nase bedecken.“
Innenminister Michael Stübgen: „Brandenburg ist weiter auf einem guten Kurs. Das Infektionsgeschehen bleibt bisher überschaubar. Unsere Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind angemessen. Es kann jedoch nicht oft genug wiederholt werden: Corona ist noch nicht vorbei. Wir können uns nicht leisten, nachlässig zu werden. Dann wären alle Entbehrungen umsonst gewesen. Wir müssen weiter diszipliniert bleiben, also möglichst Abstand halten und Maske tragen, wenn Abstände nicht eingehalten werden können. Mit der Maske schützen wir die anderen vor uns selbst. Eine Maske zu tragen, ist ein Akt der Mitmenschlichkeit und Rücksichtnahme. Da es leider eine kleine Gruppe von Unbelehrbaren gibt, denen der Schutz ihrer Mitmenschen nicht ausreichend bedeutsam ist, werden Verstöße künftig mit einem Bußgeld belegt. Damit setzt Brandenburg die Vereinbarung aller Bundesländer um. Die Zuständigkeit für diese Bußgelder liegt auch weiterhin bei den Gesundheitsämtern. Selbstverständlich wird die Polizei im Rahmen ihrer Möglichkeiten wie gewohnt Amtshilfe leisten.“
Das ist neu in der SARS-CoV-2-Umgangsverordnung
Die Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (SARS-CoV-2-Umgangsverordnung) bleibt bis einschließlich 11. Oktober 2020 in Kraft. Die Maßnahmen werden damit um fünf Wochen verlängert.
Bußgeld bei Verstoß gegen die Maskenpflicht: In Brandenburg müssen Personen, die vorsätzlich gegen die Maskenpflicht verstoßen, mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens 50 Euro rechnen. Wiederholungstätern und notorischen Maskenverweigerern drohen Bußgelder bis zu 250 Euro. Wer versehentlich keine Mund-Nasen-Bedeckung trägt, der Maskenpflicht dann auf Aufforderung aber umgehend nachkommt, soll kein Bußgeld zahlen müssen. Wichtig ist aber: die Mund-Nasen-Bedeckung muss immer richtig getragen werden! Die Pflicht bezieht sich auf das Bedecken von Mund und Nase. Viele tragen ihren Mund-Nasen-Schutz leider falsch – nämlich unter der Nase. Das bietet keinen Schutz! Denn Viren werden auch durch die Nase ausgeschieden, und zwar schon beim normalen Ausatmen.
Ärztliches Zeugnis als Nachweis für Ausnahme von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen: Personen, denen die Verwendung einer Mund-Nasen-Bedeckung wegen einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder zumutbar ist, sind im Land Brandenburg von der Maskenpflicht befreit. Bislang stand dazu in der Verordnung: „Dies ist in geeigneter Weise glaubhaft zu machen.“ Das stellt aber viele Betroffene in der Praxis vor Schwierigkeiten, wenn ihnen das nicht geglaubt wird. Viele Menschen mit Behinderungen klagen hier über Probleme im Alltag. Auch gibt es immer häufiger Fälle, in denen Personen einen gesundheitlichen Grund nur vortäuschen, um der Pflicht zu entgehen. Deshalb gibt es in der Umgangsverordnung an dieser Stelle eine Erleichterung für alle, die tatsächlich eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht tragen können: Nun muss die Ausnahme von der Maskenpflicht im Fall einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen werden. Atteste werden durch die behandelnden Ärztinnen und Ärzte ausgestellt. Die Ärztinnen und Ärzte entscheiden hierbei rein nach medizinischen Aspekten. Wer ein ärztliches Attest vorlegen kann, darf ohne Mund-Nasen-Bedeckung einkaufen und den Öffentlichen Personennahverkehr nutzen. Das schafft auch für die Betreiberinnen und Betreiber Sicherheit, die bei Verstößen ebenfalls Geldbußen befürchten müssen.
Obergrenze für private Feiern: Private Feiern sind neben Reiserückkehrenden derzeit die größten Gefahrenquellen für größere Ausbruchsgeschehen. Aus diesem Grund führt auch das Land Brandenburg eine Obergrenze ein: Private Feierlichkeiten im privaten Wohnraum und im dazugehörigen befriedeten Besitztum mit mehr als 75 zeitgleich Anwesenden sind untersagt. Wird diese Obergrenze nicht eingehalten, droht den Veranstaltern ein Bußgeld in Höhe von 250 bis 1.000 Euro. Wichtig: für alle Veranstaltungen gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln. Auch bei privaten Feiern mit weniger als 75 zeitgleich Anwesenden muss zwischen Personen grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden (das gilt nicht für Ehe- oder Lebenspartner, für Angehörige des eigenen Haushaltes sowie für Personen, für die ein Sorge- oder ein gesetzliches oder gerichtlich angeordnetes Umgangsrecht besteht).
Diese Obergrenze gilt nicht für private Feiern, die zum Beispiel in einer Gaststätte oder in einem Gemeindesaal stattfinden. Die Anzahl der Teilnehmenden wird hier ausschließlich über die Raumgröße in Verbindung mit dem Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Gästen bestimmt.
In geschlossenen Räumen gilt für alle Veranstaltungen: die Raumluft muss regelmäßig durch Frischluft ausgetauscht werden und die Personendaten der Gäste müssen für eine mögliche Kontaktnachverfolgung erfasst und für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufbewahrt werden.
Lockerung der Abstandsregel in Gaststätten: Bis zu sechs Personen dürfen künftig in Gaststätten und vergleichbaren Einrichtungen ohne Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern an einem Tisch sitzen. Bislang mussten in Brandenburger Gaststätten Sitzgelegenheiten so positioniert werden, dass zwischen den Gästen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden konnte. Nur für Ehe- und Lebenspartner sowie Angehörige des eigenen Haushalts wurden Ausnahmen gestattet.
Indoor-Kontaktsport ist unter Auflagen ohne Altersbeschränkung wieder möglich: Feststehende Gruppen im Mannschaftssport (zum Beispiel Fußball, Volleyball, Handball, Basketball) von höchstens 30 Personen und im Individualsport (zum Beispiel Ringen, Judo, Taekwondo) von höchstens fünf Personen dürfen in der Sporthalle und anderen geschlossenen Räumen trainieren. Das Alter der Sportlerinnen und Sportler spielt ab 5. September keine Rolle mehr. Bisher war dies nur Personen im Alter bis zu 27 Jahren gestattet. Für den Wettkampfbetrieb in Sportarten, in denen die Einhaltung der Abstandsregelungen bei der Sportausübung unmöglich ist, gilt nun, dass bei Wettkämpfen in geschlossenen Räumen höchstens 100 Personen (Wettkampfteilnehmende und Funktionspersonal) zeitgleich anwesend sein dürfen. Aber: Die Ausnahme vom allgemeinen Abstandsgebot gilt nur für die reine Sportausübung.
Keine Einschränkungen mehr für Sportpraxis an Hochschulen: Die bereits für den Sportunterricht an Schulen geltenden Regeln werden auch auf Lehrveranstaltungen in der Sportpraxis an Hochschulen übertragen. Das bedeutet, dass es hier ebenfalls keine Einschränkungen beim Sport mehr gibt.
Erotische Massagen: Für das Prostitutionsgewerbe gibt es in Brandenburg eine erste Lockerung. Erotik-Massagen ohne Geschlechtsverkehr sind wieder erlaubt, da sie ähnlich wie andere körpernahe Dienstleistungen ein geringeres Infektionsrisiko aufweisen. Die Dienstleistung darf nur nach Terminvereinbarung und ausschließlich für einzelne Personen angeboten werden. Betreiberinnen und Betreiber müssen die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts von Personen, den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowie das Erfassen von Personendaten sicherstellen.
Das ist neu in der SARS-CoV-2-Quarantäneverordnung
Die Quarantäneverordnung wird ebenfalls bis zum 11. Oktober 2020 verlängert.
Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht auch für LKW-Fahrer, Lokführer und Piloten sowie für Berufspendler: Bislang gab es in der Verordnung eine Ausnahme von der Quarantäne-Pflicht für Personen, die nur zur Durchreise in das Land Brandenburg einreisen. Nun gibt es diese Ausnahme auch für Personen, die beruflich bedingt Personen, Waren, Post oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug grenzüberschreitend transportieren, oder die täglich oder für bis zu fünf Tage zwingend notwendig und unaufschiebbar beruflich veranlasst oder zur Wahrnehmung von Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungsangeboten zu beruflichen Zwecken in das Land Brandenburg einreisen.
Nach der Quarantäneverordnung sind Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus dem Ausland in das Land Brandenburg einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor der Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, grundsätzlich verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Sie sind verpflichtet, unverzüglich das für sie zuständige kommunale Gesundheitsamt zu kontaktieren und auf die Quarantänepflicht hinzuweisen. Während der Quarantäne dürfen sie keinen Besuch von Personen empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören. Eine laufende Quarantäne kann beim Vorliegen eines negativen Testergebnisses beendet werden. Außerdem darf die Quarantäne unterbrochen werden, um einer behördlich angeordneten ärztlichen Untersuchung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus nachkommen zu können.
Hinweis: In der Telefonschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungscheffinnen und Regierungschefs der Länder am 27. August 2020 wurde zum Bereich „Test-, Quarantäne- und Nachverfolgungsregime; Reiserückkehrer“ unter anderem vereinbart, dass möglichst ab 1. Oktober 2020 eine neue Regelung zur Selbstisolation für Reisende aus Risikogebieten eingeführt wird. Dann soll eine vorzeitige Beendigung der Selbstisolation frühestens durch einen Test ab dem fünften Tag nach Rückkehr möglich sein. Das Bundesinnenministerium soll bis dahin eine entsprechende Änderung der Musterquarantäneverordnung vorlegen.
Verlängerung der Großveranstaltungsverbotsverordnung
Die Großveranstaltungsverbotsverordnung wird bis zum 1. Januar 2021 verlängert.
Damit sind öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen, insbesondere Konzerte und ähnliche Musikveranstaltungen, Messen, Sportveranstaltungen, Volksfeste und ähnliche Veranstaltungen sowie künstlerische Darbietungen jeder Art bis Neujahr 2021 untersagt. Nur für Autokinos, Autotheater, Autokonzerte und vergleichbare Veranstaltungen kann auf Antrag im Einzelfall das zuständige Gesundheitsamt Ausnahmen zulassen.
http://dlvr.it/RfmLpx
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Montag, 31. August 2020
Mühlberg: Barthel Strauchmann lädt ein ins Jahr 1547
Historische Führung zum Tag des Offenen Denkmals am 13. September/ Im Angebot: dramatische Szenen, Anekdoten und ein Schluck Strauchelwasser
Er gab im April 1547 den entscheidenden Vorteil, der die Schlacht bei Mühlberg zugunsten der katholischen Liga Karls V. entschied: Bartholomäus Strauchmann, ein junger Bauer aus Mühlberg, den man danach als „Wegweiser, Gleitsmann oder Verräter“ beschimpfte. Was hat er uns zu berichten von den Tagen rund um die Schlacht bei Mühlberg, von dem dramatischen Szenario oder auch Legenden, die sich um ihre Protagonisten wie Kurfürst Johann Friedrich von Sachsen, Kaiser Karl V., Landgraf Philipp von Hessen und Herzog Moritz von Sachsen ranken? Bartholomäus Strauchmann wird es bei einer besonderen Führung im Museum Mühlberg 1547 in der für ihn typischen Kleidung und nach einer traditionellen Begrüßung erzählen. Dabei verkostet er mit den Führungsgästen das eigens nach ihm benannte Strauchelwasser und nimmt sich auch Zeit für die historische Brennerei und die Geschichten und Anekdoten, die man sonst nicht zu hören bekommt.
Die historische Führung beginnt um 14.00 Uhr. Eintritt 6,00 Euro, ermäßigt 3,00 Euro. Um eine verbindliche Voranmeldung unter Tel. 035342 837002 oder museum-muehlberg1547@lkee.de wird gebeten. Es gilt das Hygienekonzept des Museumsverbundes Elbe-Elster, das vor Ort und unter www.museumsverbund-lkee.de eingesehen werden kann.
http://dlvr.it/Rfky6t
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Wohnungseinbruch – Zeugen gesucht
#Zeesen –
Am Montag, den 03.08.2020 drangen unbekannte Täter gewaltsam in ein Einfamilienhaus in der Lindenstraße gewaltsam ein und durchwühlten die Räumlichkeiten. Entwendet wurde dabei Schmuck. Durch Ermittlungen konnte jetzt ein Phantombild eines möglichen Tatverdächtigen erstellt werden. Der vermutlich südeuropäische Mann ist etwa 30 Jahre alt, von schlanker Gestalt und etwa 180 Zentimeter groß. Er trug eine auffällig leuchtend blaue Jacke mit Stehkragen sowie blaue Jeans. Die Polizei sucht nun mögliche Zeugen, die sachdienliche Hinweise zu Identität oder derzeitigem Aufenthaltsort des Unbekannten geben können. Wenden Sie sich bitte telefonisch unter 03375 2700 an die Polizeiinspektion Königs Wusterhausen oder nutzen Sie unter www.polizei.brandenburg.de/onlineservice/hinweis-geben das Internet.
http://dlvr.it/Rfkt7S
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Tödlicher Unfall am Bahnhof Ansbach – Arbeiter von Zug erfasst
#Ansbach (ots)
In der vergangenen Nacht (31.08.2020) ereignete sich am Bahnhof Ansbach ein tödlicher Unfall. Ein Gleisarbeiter wurde von einem durchfahrenden Zug erfasst und getötet.
Der 48-jährige Arbeiter führte auf einer Nachtbaustelle im Bereich des Ansbacher Bahnhofs Gleisarbeiten durch. Als er um kurz nach 03:00 Uhr ein nicht gesperrtes Gleis überquerte, wurde er von einem Güterzug erfasst und getötet. Der Zugverkehr am Bahnhof Ansbach war in der Folge bis 06:00 Uhr gesperrt.
Die Ermittlungen zum genauen Hergang des Bahnunfalls hat die Kriminalpolizei Ansbach übernommen.
http://dlvr.it/RfjlRF
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Im Graben gelandet
#Gransee – Im Graben endete gestern gegen 12.15 Uhr die Fahrt für einen 59-jährigen Berliner. Der Mann war mit einem Pkw Seat die Bundesstraße 96 zwischen Altlüdersdorf und Dannenwalde entlanggefahren und hatte zu einem Überholvorgang ausgeschert. Da sich hinter dem Seat bereits ein Pkw im Überholvorgang befand, scherte der 59-Jährige wieder ein und verlor dabei offenbar die Kontrolle über sein Fahrzeug. Der Seat kam nach rechts von der Fahrbahn ab und landete in einem Graben. Der Berliner verletzte sich leicht. Der Pkw war nicht mehr fahrbereit, Schaden ca. 8.000 Euro. Die Bundesstraße musste zeitweise halbseitig gesperrt werden.
http://dlvr.it/Rfj8JB
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Betrunken mit dem Fahrrad unterwegs
#Perleberg –
Am 30.08.2020 gegen 13:15 Uhr stellten Polizeibeamte auf dem Schuhmarkt einen 54-jährigen
Prignitzer Fahrradfahrer mit einer zunächst kleineren begangenen Ordnungswidrigkeit fest.
Während der Verkehrskontrolle schlug den Beamten Alkoholgeruch entgegen und sie unterzogen
den Radfahrer einer Atemalkoholkontrolle, die dieser freiwillig durchführte. Der Promillewert lag
bei 2,11 was eine Untersagung der Weiterfahrt und eine angeordnete Blutentnahme im
Krankenhaus zur Folge hatte. Gegen den Fahrradfahrer wurde eine Verkehrsvergehensanzeige
gefertigt, welche durch die Kriminalpolizei weiterbearbeitet wird.
http://dlvr.it/RfhZs5
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Sonntag, 30. August 2020
Betrunkener klingelt mit gefälschtem Personalausweis bei Bundespolizei
#Hamburg (ots)
Ein stark alkoholisierter Mann klingelte am Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof, konnte aber aufgrund seiner Alkoholisierung von über 2,5 Promille keinen Grund hierfür nennen. Er wurde in Schutzgewahrsam genommen. Sein Personalausweis, bei welchem es sich um eine Fälschung handelte, wurde sichergestellt, ein Strafverfahren wurde eingeleitet. Nach erfolgter Ausnüchterung wurde der Mann wieder auf freien Fuß gesetzt. Nun suchte er umgehend die Sicherheitswache am Hauptbahnhof auf, um hier den vermeintlichen Diebstahl seines Personalausweises anzuzeigen. Dieser befand sich mittlerweile jedoch als Beweismittel an dessen Strafakte.
Am 29.08.2020 gegen 06:45 Uhr klingelte ein 36-jähriger deutscher Staatsangehöriger beim Bundespolizeirevier Hamburg-Hauptbahnhof. Bundespolizisten nahmen den Mann in Empfang und fragten ihn, was man für ihn tun könne. Der 36-Jährige konnte hierauf keine verständliche Antwort geben, augenscheinlich war er stark alkoholisiert. Im Laufe des Gesprächs wurde er zunehmend aggressiver, außerdem zeigte er starke alkoholbedingte Ausfallerscheinungen.
Die Beamten boten ihm einen freiwilligen Atemalkoholtest an, dieser ergab einen Wert von über 2,5 Promille. Aufgrund der durch die Alkoholisierung nicht mehr gegebenen Wegefähigkeit wurde der Mann zu seinem eigenen Schutz in Gewahrsam genommen.
Zu seinen Personalien wollte er keine Angaben machen, woraufhin er durch die eingesetzten Bundespolizisten nach einem Ausweisdokument durchsucht wurde.
Es konnte ein vermeintlicher Personalausweis aufgefunden werden, dieser war jedoch gefälscht.
Der gefälschte Ausweis wurde sichergestellt, gegen den Mann ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.
Nachdem der Mann ausgenüchtert hatte, wurde er wieder auf freien Fuß gesetzt.
Doch damit nicht genug: Der 36-Jährige suchte nun die ebenfalls am Hauptbahnhof sich befindende gemeinsame Sicherheitswache von Bundes- und Landespolizei auf und wollte hier nun den Diebstahl seines Personalausweises beanzeigen. Nachdem ihm durch die Beamten erklärt worden war, dass es sich bei dem vermeintlichen Diebstahl um eine Sicherstellung gehandelt hätte, er mittels Unterschrift nach erfolgter Ausnüchterung der Sicherstellung zugestimmt hätte und der Ausweis Beweismittel im Strafverfahren sei, verließ dieser wieder die Sicherheitswache.
http://dlvr.it/RfgM3p
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„hart aber fair“ am Montag 31. August 2020, 21:00 Uhr, live aus Berlin
Das Thema: Streit um Corona-Verbote – wie viel Freiheit ist noch drin? Die Gäste: Michael Müller (SPD, Regierender Bürgermeister von Berlin) Lamya Kaddor (Publizistin; Lehrerin an einem Gymnasium in Duisburg) Bernd Stelter (Moderator und Kabarettist, Buchautor; tourt mit seinem Programm „Wer Lieder singt, braucht keinen Therapeuten!“) Jasper von Altenbockum (Journalist, Leiter Ressort Innenpolitik der Frankfurter Allgemeinen Zeitung) Dr. Julia Fischer (Wissenschaftsjournalistin und Ärztin) Viel Lärm um eine Großdemo in Berlin und die Frage: Wie viel Freiheit darf sein trotz Corona? Drohen jetzt im grauen Herbst neue Verbote? Und wie logisch ist es, wenn große Privatfeiern erlaubt sind, aber Discos, Kultur und Musik in der Dauerkrise verkümmern? Wie immer können sich Interessierte auch während der Sendung per Telefon, Fax, Facebook und Twitter an der Diskussion beteiligen und schon jetzt über die aktuelle Internet-Seite (www.hart-aber-fair.de) ihre Meinung und Fragen an die Redaktion übermitteln. Die User können über www.hartaberfair.de während der Sendung live mitreden und diskutieren. So ist „hart aber fair“ immer erreichbar: Tel. 0800/5678-678, Fax: 08005678-679, E-Mail: hart-aber-fair@wdr.de.
http://dlvr.it/RfflbC
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Betrunken auf dem Rad
Bad Belzig, Brücker Landstraße –
Am Freitagabend kontrollierte die Polizei einen Fahrradfahrer. In der Atemluft des 62-
Jährigen wurde starker Alkoholgeruch wahrgenommen. Ein Test ergab einen Wert
von 2,43 Promille. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und eine Blutprobe angeordnet, nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der 62-Jährige vor Ort entlassen. Gegen ihn wird wegen Trunkenheit im Verkehr ermittelt.
Freitag, 28.08.2020, 19:15 Uhr
http://dlvr.it/RffLXV
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